Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen
G\u00fcltig ab 16. Februar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen Bruno Hanquier, t\u00e4tig unter dem Handelsnamen TrustAkt (der \u201eAnbieter\u201c), und jedem Gesch\u00e4ftskunden (der \u201eKunde\u201c), der den unter der Marke odooMigrator vermarkteten Odoo-Migrationsdienst in Anspruch nimmt.
2. Leistungen
Der Anbieter bietet einen schl\u00fcsselfertigen Odoo-Migrationsdienst an, der Folgendes umfasst:
- Automatisierte Analyse des vom Kunden bereitgestellten Odoo PostgreSQL-Dumps.
- Durchf\u00fchrung der Migrationspipeline auf Odoo v19, validiert durch 2.317 automatisierte Pr\u00fcfungen.
- Bereitstellung der migrierten Instanz auf einem dedizierten VPS.
- Eine 14-t\u00e4gige Testphase mit vollem Zugriff.
- Ein detaillierter Migrationsbericht.
Zus\u00e4tzliche Leistungen (Anpassung von Drittanbieter-Modulen, Entwicklung von Bridge-Modulen, Post-Migrations-Support) k\u00f6nnen auf Basis eines separaten Angebots erbracht werden.
3. Angebot und Annahme
Jedem Auftrag geht ein Angebot voraus, das auf der Analyse des vom Kunden bereitgestellten PostgreSQL-Dumps basiert. Angebote sind 30 Tage g\u00fcltig. Der Auftrag gilt als angenommen nach Eingang des unterzeichneten Angebots oder der entsprechenden Bestellung.
4. Preise und Zahlung
Der Grundpreis f\u00fcr den Migrationsdienst betr\u00e4gt 499,90 \u20ac zzgl. MwSt. (oder 599,90 $ / 599,90 \u00a3 je nach Region). Dieser Preis unterliegt folgenden Bedingungen:
- Ein Versionssprung (eine Hauptversion, z.B. v17 auf v18 oder v18 auf v19). Migrationen \u00fcber die Grenze v15 \u2192 v16 beinhalten tiefgreifende strukturelle \u00c4nderungen und werden separat angeboten.
- Datenbank unter 2 GB und weniger als 5 Benutzer.
- Nur native Odoo-Module \u2014 individuelle oder Drittanbieter-Module werden separat angeboten.
Der Anbieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Auftrag innerhalb von 24 Stunden nach der Diagnose abzulehnen, wenn die Datenbank strukturell besch\u00e4digt ist.
Die Mehrwertsteuer wird zum am Rechnungsdatum geltenden Satz berechnet. Rechnungen sind bei Erhalt zahlbar, per \u00dcberweisung oder Kreditkarte. Der Zugang zur migrierten Instanz setzt die vollst\u00e4ndige Zahlung voraus. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in H\u00f6he des gesetzlichen Zinssatzes zuz\u00fcglich 3 Prozentpunkte sowie eine Mahnpauschale von 40 \u20ac an (Franz\u00f6sisches Handelsgesetzbuch, Art. L.441-10).
5. Testphase und Garantie
Dem Kunden wird eine 14-t\u00e4gige Testphase gew\u00e4hrt, beginnend ab der Bereitstellung der migrierten Instanz auf dem dedizierten VPS. W\u00e4hrend dieser Phase hat der Kunde vollen Zugriff zur \u00dcberpr\u00fcfung der Daten und zum Testen der Workflows.
Null-Risiko-Garantie: Ist der Kunde am Ende der Testphase nicht zufrieden, wird die Instanz stillgelegt und der Kunde schuldet nichts. Keine versteckten Kosten, keine Verpflichtung.
Geht innerhalb von 14 Tagen keine schriftliche Ablehnung ein, gilt die Migration als akzeptiert und die Rechnung wird f\u00e4llig.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Einen vollst\u00e4ndigen und nutzbaren PostgreSQL-Dump seiner Odoo-Datenbank bereitzustellen.
- Die erforderlichen Rechte an den \u00fcbermittelten Daten zu besitzen.
- Alle f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung der Leistungen erforderlichen Informationen zu \u00fcbermitteln.
- Die migrierte Instanz w\u00e4hrend der Testphase zu pr\u00fcfen.
7. Vertraulichkeit und Daten
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Kundendaten streng vertraulich zu behandeln. PostgreSQL-Dumps werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Zweck des Auftrags verwendet und nach Abschluss gel\u00f6scht, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Anbieter gibt keine Daten an Dritte weiter.
8. Haftung
Der Anbieter setzt die erforderlichen Mittel f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung seiner Leistungen ein (Dienstleistungsvertrag). Die Haftung des Anbieters ist auf den Betrag des betreffenden Auftrags begrenzt. Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den (entgangener Gewinn, Datenverlust bei nicht durch den Kunden gesicherten Daten usw.).
9. Geistiges Eigentum
Bridge-Module und speziell f\u00fcr den Kunden entwickelte Werkzeuge werden dem Kunden nach vollst\u00e4ndiger Zahlung exklusiv \u00fcbertragen. Die internen Werkzeuge des Anbieters (Migrationspipeline, Transitionsmatrix, Analyseskripte) bleiben sein ausschlie\u00dfliches Eigentum.
10. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen franz\u00f6sischem Recht. Im Streitfall bem\u00fchen sich die Parteien um eine g\u00fctliche Einigung. Andernfalls sind die Gerichte in Paris ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig.